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EhrenamtMessen am Samstag, 28. Februar  in der Domstadt Meldorf

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Nummer
Aktiv bei uns Aktiv bei uns Aktiv bei uns Das DRK

Gemeinsam anderen helfen

Die Arbeit im DRK ist zum größten Teil ehrenamtlich. Angehörige einer Rotkreuzgemeinschaft können Personen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung anerkennen und achten und sich grundsätzlich bereiterklärt haben, an den Aufgaben des Roten Kreuzes mitzuwirken.

Freie Mitarbeit

Feste Mitarbeit

Ersatzdienst ( 13a WPflG)

- Die freie Mitarbeit -

Freie Mitarbeiter einer Rotkreuzgemeinschaft können Personen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung anerkennen und achten.

Interessenten, die eine freie Mitarbeit in einer Rotkreuzgemeinschaft anstreben, vereinbaren diese mit der Rotkreuzleitung, die die Zustimmung erteilt.

Freie Mitarbeiter haben das Recht und die Pflicht, sich entsprechend der vereinbarten Mitarbeit aus-, fort, und weiterzubilden.

Interesse?  Einfach eine kurze Email an: info@drk-stmichel.de

- Die feste Mitarbeit -

Angehörige einer Rotkreuzgemeinschaft können Personen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung anerkennen und achten und sich grundsätzlich bereiterklärt haben, an den Aufgaben des Roten Kreuzes mitzuwirken.

Bewerber um eine Zugehörigkeit zu einer Rotkreuzgemeinschaft können ihre Aufnahme formlos oder schriftlich bei der Rotkreuzleitung beantragen. Soweit Sie noch nicht Mitglied im DRK sind, wird gleichzeitig das in der jeweiligen Satzung geregelte Aufnahmeverfahren für die DRK-Mitgliedschaft eingeleitet.

Die Angehörigen der Rotkreuzgemeinschaft haben das Recht und die Pflicht, sich entsprechend der ausgeübten oder vorgesehenen Tätigkeit aus-, fort, und weiterzubilden.

Interesse?  Einfach eine kurze Email an: info@drk-stmichel.de

- Der Ersatzdienst [ §13aWPflG ] -

Neben dem Wehrdienst und dem Zivildienst gibt es für Wehrpflichtige unter 25 Jahren  die Möglichkeit, sich für 6 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Katastrophen- bzw. Zivilschutz zu verpflichten. Die Rechtlichen Grundlagen hierzu gibt der 13a des Wehrpflichtgesetzes.

Wehrpflichtige, die sich hierfür entscheiden, werden in der behördlichen Gefahrenabwehr eingesetzt. Sie bekommen eine Fachausbildung und werden im Katastrophenschutz eingesetzt. Auf persönliche Wünsche des Betätigungsbereiches wird Rücksicht genommen.

Interesse?  Einfach eine kurze Email an: info@drk-stmichel.de

Für Fragen bitte mail 1. Vorsitzender: Michael Neumann Telefon: 04853 - 80136

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